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Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Veröffentlicht von Z.LJepojevic am Mittwoch, 26. März 2008 ( Thema: Internet Recht )
Michael GloßDas Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorgelegt. Er befindet sich nun in der Ressortabstimmung. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor so genannten "untergeschobenen" Verträgen geschützt werden. Damit ist der Wechsel eines Telefonanbieters oder die Umstellung der Betreibervorauswahl auf Initiative eines neuen Anbieters gemeint, ohne dass der Anschlussinhaber dem zugestimmt hat.

Dem neuen Anbieter ist es derzeit möglich, mündlich den Telefonvertrag des Kunden ohne dessen Einverständnis beim bisherigen Anbieter zu ändern. In der letzten Zeit ist es hier verstärkt zu Missbräuchen gekommen. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, hierzu: "Künftig soll ein neuer Anbieter den Telefonvertrag nur noch ändern können, wenn er nachweist, dass der Kunde dies auch wirklich möchte. Eine Umstellung des Vertrages durch den neuen Anbieter auf Zuruf soll ausgeschlossen werden."

Darüber hinaus ist eine Neugestaltung des 0180-Rufnummernbereichs geplant. 0180-Nummern werden von vielen Unternehmen als Servicenummern benutzt. Feste Preise gelten bislang nur für Anrufe aus den Festnetzen. Die Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen sind hingegen häufig recht hoch und für die Verbraucherinnen und Verbraucher nur schwer erkennbar.

"Zukünftig soll es auch feste Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen geben, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Werbung mitgeteilt werden", erläutert Bundesminister Glos. Die Neuregelung soll auch den Weg für kostenlose Warteschleifen frei machen. Bislang hängen viele Verbraucherinnen und Verbraucher oft in teuren Warteschleifen fest. Zukünftig soll es für die Unternehmen möglich sein, kostenlose Warteschleifen auch für Anrufe bei 0180-Nummern einzurichten.

Quelle: bmwi 
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