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Berlin/Düsseldorf, (www.ne-na.de) - Seit Jahresbeginn müssen geschäftliche E-Mails, Telefaxe und Postkarten die gleichen Angaben enthalten, die auch für Geschäftsbriefe vorgeschrieben sind. Zu diesen Pflichtangaben zählen beispielsweise Name, Rechtsform und Sitz der Firma sowie das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer. Außerdem sind sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen zu führen.
Durch das Gesetz über das elektronische Handelsregister, Genossenschaftsregister und Unternehmensregister (EHUG) wurden die Vorschriften der Paragrafen 37a, 125a HGB, 80 AktG, 35a GmbHG und 25a GenG neu gefasst: Die Angaben sollen den Geschäftspartnern die Möglichkeit geben, sich schon beim Beginn der Geschäftsbeziehung über die wesentlichen Verhältnisse des Unternehmens zu informieren. |
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Verbraucherschützer und Staatsanwaltschaften schlagen Alarm: Je mehr Verbraucher im Internet einkaufen, desto mehr wird der virtuelle Marktplatz zur Spielwiese für windige Geschäftemacher. Die Experten raten deshalb zu gesteigerter Vorsicht und mahnen Sicherheits-Standards für Online-Shops an. Sinnvoll seien etwa so genannte Clearing-Stellen, die Gelder von Verbrauchern treuhänderisch verwalten, bis die online bestellte Ware tatsächlich geliefert sei. Darauf weist iclear (www.iclear.de), das bargeldlose und sichere Abrechnungssystem für den Online-Einkauf, hin.
Die Web-Chats sind voll von Einträgen wie diesen: "Ich habe bei einem Händler in Essen meine Kamera bestellt und hätte aufgrund des günstigen Kurses, der mir geboten wurde, fast per Vorkasse geordert (...) Wenige Tage später gab es einen Bericht über eine Insolvenz ..." |
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Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 05.12.2006 (Az. 5 W 295/06) entschieden, dass das gesetzliche Muster zur Belehrung über das Widerrufsrecht wegen falscher Formulierung zum Fristbeginn rechtswidrig ist und zumindest im Internet nicht mehr verwendet werden darf. Das Rechts-Informationsportal legalershop.de der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer empfiehlt daher, alle Widerrufs- und Rückgabebelehrungen in Internetpräsenzen und Auktionsangeboten der neuen Entscheidung anzupassen.
Nach dem gesetzlichen Muster aus Anlage 2 zu Paragraph 14 BGB- Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) wird die Widerrufsfrist frühestens "mit Erhalt dieser Belehrung" in Gang gesetzt. Nach Auffassung des Senats ist diese Formulierung für die Belehrung vor Vertragsschluss, also innerhalb einer Internetpräsenz, nicht geeignet. |
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Heute ist das das Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen
öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz, IWG) in Kraft
getreten (BGBl. I, S. 2913). Das Gesetz setzt die europäische Richtlinie
2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
1:1 in deutsches Recht um.
Öffentliche Stellen sind die größten
Informationsproduzenten in Europa, ihre Informationsbestände bergen ein
bedeutendes Wirtschaftspotential. Der wirtschaftliche Wert dieser Informationen
in der Europäischen Union wird auf 68 Milliarden Euro geschätzt. Das IWG wird
dazu beitragen, dieses Potential besser nutzbar zu machen. |
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Die deutsche Hightech-Branche fordert klare gesetzliche Regeln zu unerwünschten E-Mails. "Rund 80 Prozent aller gesendeten Nachrichten sind Spam", sagt BITKOM Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder zur Begründung. "Diese Belästigung schadet Bürgern und Unternehmen." IT-Abteilungen und E-Mail-Provider müssten in höhere Übertragungs- und Speicherkapazitäten investieren und immer anspruchsvollere Spam-Filter anschaffen. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags beschäftigt sich heute mit einem Gesetzentwurf zu dem Thema. "Es ist höchste Zeit, dass das Problem jetzt auf die Parlamentstische kommt", kommentiert Rohleder. "Allerdings ist der Regierungsentwurf in wichtigen Punkten noch zu schwammig."
So müsse das neue Gesetz zum elektronischen Geschäftsverkehr klarstellen, dass nicht jede Werbe-E-Mail unerlaubtes Spam ist. Grundsätzlich gehöre die Kundenansprache mit modernen Kommunikationsmitteln zur freien Marktwirtschaft. Der BITKOM stimme zwar mit der Bundesregierung überein, dass der kommerzielle Charakter einer Mail nicht verschleiert werden dürfe. Aber es müsse klar sein, was der Gesetzgeber darunter versteht. |
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Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat im Streit um die Eröffnung der DocMorris-Apotheke im Saarland bestätigt, dass die Betriebserlaubnis "nicht nichtig" ist (Az 1 U 484/06). Die Richter konnten keinen zivilrechtlichen Grund erkennen, der zur Aufhebung der Betriebserlaubnis geführt hätte. DocMorris-Chef Ralf Däinghaus: "Auch wenn unsere Gegner es nicht wahrhaben wollen: Die Betriebserlaubnis für die saarländische DocMorris-Apotheke ist rechtmäßig. Die Apotheker müssen sich auf den kommenden Wettbewerb einstellen."
Parallel zur Klage der Apothekerin wird am Oberverwaltungsgericht in Saarlouis ein Beschwerdeverfahren von DocMorris gegen die einstweilige Schließung der Saarbrücker Niederlassung (Az 3 W 15/06) verhandelt. Solange dieses Verfahren nicht entschieden wurde, darf DocMorris seine Niederlassung noch nicht wieder öffnen. Über die Beschwerde wird voraussichtlich in den kommenden Wochen entschieden. |
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Für Geschäftsleute, die ihrer Korrespondenz, auch nur zum Teil, per E-Mail abwickeln, müssen seit Jahresbeginn die im
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vom 10. November 2006 geregelten, neuen formalen Anforderungen für Geschäftsbriefe erfüllen.
Sämtliche Informationen, die Kaufleute bislang nur auf
gedruckten Briefen unterbringen mussten, müssen nun in Geschäftskorrespondenz jedweder Form aufgeführt werden. Die Angaben müssen deutlich, z.B. auf der Geschäfts-Email lesbar sein. Ein Anhang, z.B. als Visitenkarte dürfte diesen Anforderungen wohl nicht genügen. Das Erfordernis der Information ergibt sich unmittelbar aus dem
geänderten Paragraphen 37a im Handelsgesetzbuch, 80 Abs. 1 S. 1 im
Aktiengesetz sowie 35a Abs. 1 S. 1 im GmbH-Gesetz. |
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Berlin, - Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 22. Januar 2007 den Betrieb einer Apotheke in Saarbrücken, die sich im Besitz einer niederländischen Kapitalgesellschaft befindet, vorüber-gehend erlaubt. Eine abschließende Entscheidung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
"Dies ist ein Schritt in die falsche Richtung", kommentiert Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die OVG-Entscheidung. "Ein deutsches Gericht ebnet den Weg für ein rein dem Kapital verpflichteten Apothekenwesen." Die vom EG-Vertrag garantierte Niederlassungsfreiheit habe die im
Widerspruch zum deutschen Apothekenrecht stehende Betriebserlaubnis
erforderlich gemacht. |
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DocMorris hat mit seiner Beschwerde im Eilverfahren Recht bekommen und sich so im Streit um seine deutsche Niederlassung durchgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat am heutigen Montag im Beschwerdeverfahren (Az 3 W 14/06 und 3 W 15/06 vom 22.01.2007) entschieden, dass die DocMorris-Apotheke in Saarbrücken wieder geöffnet werden darf. Die Niederlassung wird also ihren Betrieb ab sofort wieder aufnehmen. Eine richterliche Entscheidung zur Hauptsache steht noch aus. Die Rechtsexperten rechnen mit einem mehrjährigen Verfahren.
"Wir freuen uns über die Wiedereröffnung und den gesunden Wettbewerb", so DocMorris-Chef Ralf Däinghaus zum Beschluss der Richter. |
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Ursprünglich haben Abmahnungen den Zweck, Wettbewerbsgleichheit
herzustellen. Aber viele Onlinehändler leiden unter einem Missbrauch
dieses legitimen Instruments: Vermeintliche Mitbewerber und unseriöse
Vereine versuchen zunehmend, durch massenhafte Abmahnungen aus
geringsten Anlässen Profit zu schlagen. Diesem Problemfeld will nun
Trusted Shops, Europas wichtigster Aussteller von Gütesiegeln für
Onlineshops, mit einer Umfrage auf den Grund gehen.
Alle Onlineshops, die bereits von Abmahnungen betroffen waren, sind aufgerufen, sich unter www.shop-abmahnung.de
an der Befragung zu beteiligen. Die anonyme Umfrage soll nun klären,
wie viele Shops von Abmahnungen betroffen sind, welches die häufigsten
Abmahnungsgründe sind, welche wirtschaftlichen Schäden durch
Abmahnungen entstehen, mit welchem Erfolg Online-Händler sich gegen
Abmahnungen wehren und wie sich missbräuchliche Abmahnungen verhindern
lassen. |
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Alle die Ihre Weihnachtseinkäufe im Internet erledigen wollen,
warnt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar, leichtfertig mit Ihren personenbezogenen Daten
umzugehen. Online Shopper sollen zuerst prüfen, ob es sich bei dem Online-Shop um einen seriösen
Anbieter handelt. Vielleicht hat der Shop ein Gütesiegel, das ihm die
Erfüllung definierter Qualitätskriterien bescheinigt.
Ansonsten gibt es
verschiedene Merkmale, die bei der Prüfung helfen können: "Die Website hat ein Impressum, das leicht- z.B.
durch einen deutlichen Link - auffindbar ist. Es enthält neben der
Adresse des Shops auch Telefonnummer und eMail-Adresse. Auch die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht irgendwo auf der Website
versteckt, sondern vom 'Einkaufsbereich' aus einsehbar. Ein seriöser
Online-Shop bietet immer mehrere verschiedene Bezahlmöglichkeiten an,
Vorkasse als einzige Möglichkeit sollte für Sie ein Grund sein, den
Shop sofort zu verlassen." |
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Die Internet-Nutzer, die online einkaufen, zeigen sich über die
erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen beim Online-Handel besser
informiert als noch vor einem Jahr. Das ergab die jetzt veröffentlichte
zweite Studie von eBay und TNS Infratest zum Thema "Sicherheit im
Online-Handel". Im Vergleich zur ersten Studie (2005) hat sich die
Informationslage zu diesem Thema leicht verbessert, vor allem bei
Nutzern, die eher selten (Low-User) oder gelegentlich (Medium-User) im
Internet einkaufen. Dazu tragen neben der intensiveren Nutzung des
eCommerce auch die Verfügbarkeit besserer Informationen und die
steigende Bereitschaft bei, sich mit dem Thema sicheres Einkaufen im
Internet auseinanderzusetzen.
Zugleich haben die Sicherheitsbedenken der Online-Käufer im
Vergleich zum Vorjahr leicht zugenommen. Dies ist wenig überraschend:
Das zunehmende Wissen der Nutzer zum Thema Sicherheit beim
Online-Handel führt einerseits zu einer zunehmenden Sensibilisierung
für mögliche Gefahrenquellen, geht andererseits aber auch zunächst mit
einer gewissen Verunsicherung einher. |
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