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e-Commerce News Magazin » Online Recht und Sicherheitsfragen

Beim Keyword-Advertising besteht die Gefahr von Abmahnungen

Montag, 28. August 2006 | Internet Recht
Die Funktion "Weitgehend passende Keywords" bei der Schaltung von Google AdWords Anzeigen birgt ungeahnte Risiken. Ohne es zu merken, läuft der Werbende Gefahr, teure Markenrechtsverletzungen zu begehen und abgemahnt zu werden.

"Die Gerichte sind uneins, ob die Nutzung fremder Marken als Metatags oder Keywords eine Rechtsverletzung darstellt. Solange hier kein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes vorliegt, ist Vorsicht geboten!"
warnt die Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, Betreiberin des Muster-Rechtsshops legalershop.de. "Aber wer denkt schon an die Verletzung von Marken, wenn er über Google AdWords eine Anzeige mit vermeintlich ,sauberen' Schlüsselworten schaltet?"

Die Option "Weitgehend passende Keywords" ist eine Standardoption bei Google AdWords und führt dazu, dass die Technik die Keywords des Werbenden um verwandte Begriffe ergänzt. Die passenden Keywords können daher zur Schaltung der Anzeige führen, ohne dass diese Suchbegriffe explizit gebucht wurden.

DocMorris bleibt in Saarbrücken

Freitag, 11. August 2006 | Internet Recht
Das Saarbrücker Landgericht hat am Mittwoch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die DocMorris-Apotheke im Saarland als unbegründet zurückgewiesen. Der Antrag richtete sich auf die Schließung der Apotheke, Antragstellerin war eine Saarbrücker Apothekerin.

"Wir waren uns von Beginn an sicher, dass wir im Recht sind. Das Gericht hat in unserem Fall bestätigt, dass die Zulassung der Vor-Ort-Apotheke einwandfrei ist"
, sagt DocMorris-Chef Ralf Däinghaus. DocMorris hatte am 3. Juli 2006 die erste Vor-Ort-Apotheke in Saarbrücken eröffnet.

Die niederländische Versandapotheke ist dadurch in Deutschland - ihrem wichtigsten Markt - präsent und noch stärker im hiesigen Gesundheitssystem verankert. Die Eröffnung weiterer DocMorris Filialen ist laut Firmenangaben nicht geplant.

Apothekerverband auf Retro-Kurs -DocMorris gewinnt Rechtsstreit

Sonntag, 23. Juli 2006 | Internet Recht
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied am Freitag, den 21. Juli 2006, in der Hauptsache Verhandlung Deutscher Apothekerverband gegen DocMorris aus November 2000. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus Dezember 2003 wurde erwartungsgemäß positiv bestätigt. Versandhandel mit Arzneimitteln ist erlaubt. "Der Markt verändert sich", sagt Ralf Däinghaus, Chef von DocMorris. "Nur der Apothekerverband bleibt auf Retro-Kurs, prüft Rechtsmittel und hofft auf Revision."

Was passierte seit dem Beginn des mittlerweile sechs Jahre dauernden Rechtsstreits? Im Jahr 2000 startet DocMorris den Versand von Medikamenten als erste Apotheke europaweit und zählt heute rund eine dreiviertel Million Kunden.

Unverständliche Gesetze überfordern Shopbetreiber

Freitag, 23. Juni 2006 | Internet Recht
Der Dschungel des deutschen Verbraucherrechtes wird immer undurchdringlicher. Die deutschen Onlineshops missachten – meist aus Unwissenheit – zahlreiche Vorschriften und riskieren damit Abmahnungen. Das hat eine aktuelle Studie des Gütesiegel-Anbieters Trusted Shops jetzt ergeben. Kein einziger überprüfter Shop erfüllte auf Anhieb alle notwendigen Kriterien.

Im Zeitraum von Januar bis Mai 2006 hat Trusted Shops 294 Onlinehändler untersucht, die sich für das Gütesiegel beworben haben. Um die Hauptfehler zu identifizieren, wurden die über 100 Einzelkriterien, die Trusted Shops bei einer Zertifizierung anlegt, in 15 Kategorien klassifiziert. Das Ergebnis: Die meisten Shops machen nicht nur einen Fehler, sondern verstoßen gleich gegen eine ganze Reihe von Bestimmungen.

Neues Telemediengesetz beschlossen

Freitag, 16. Juni 2006 | Internet Recht
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer Geschäftsverkehr Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG) beschlossen. Das Kernstück bildet das neue Telemediengesetz (TMG).

Die wesentliche Änderung des künftigen Rechtsrahmens besteht darin, dass künftig nicht mehr zwischen Tele- und Mediendiensten unterschieden wird. Teledienste sind bislang bundesrechtlich im Teledienstegesetz (TDG) geregelt. Dabei handelt es sich vor allem um Waren- und Dienstleistungsangebote, die im Netz abgerufen werden können. Die Mediendienste sind bisher im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) geregelt. Mediendienste sind alle meinungsrelevanten Abrufdienste, wie beispielsweise die redaktionell gestalteten Online-Angebote von Nachrichtenmagazinen und Zeitungen sowie die Verteildienste.

IWG wurde beschlossen

Mittwoch, 17. Mai 2006 | Internet Recht
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, vorgelegten Entwurf für ein Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz, IWG) beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der 1:1 Umsetzung der europäischen Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors.

Öffentliche Stellen sind die größten Informationsproduzenten in Europa, ihre Informationsbestände bergen ein bedeutendes Wirtschaftspotential. Der wirtschaftliche Wert dieser Informationen in der Europäischen Union wird auf 68 Milliarden Euro geschätzt.

Widerrufsrecht bei eBay 1 Monat statt 14 Tage

Montag, 14. August 2006 | Internet Recht
Beim gewerblichen Handel über die Auktionsplattform eBay steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von einem Monat und nicht nur von 14 Tagen zu. Das entschied das Kammergerichts Berlin (Az. 5 W 156/06) in einem letzte Woche veröffentlichten Beschluss.

"Damit ist nunmehr ein Großteil der Widerrufsbelehrungen auf eBay falsch"
, macht der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare deutlich. "Für Händler hat die Entscheidung enorme Konsequenzen. Wer seine Belehrung jetzt nicht anpasst, muss mit einer Abmahnung durch Mitbewerber rechnen."

Dem Rechtsstreit lag eine Auseinandersetzung zwischen zwei konkurrierenden Schuhverkäufern zugrunde. Einer der beiden hatte seinen Kunden in dem eBay Angebot eine Widerrufsfrist von 14 Tagen eingeräumt. Das reicht nach Ansicht der Berliner Richter nicht aus. Die Frist verlängert sich damit auf einen Monat.

Wettbewerbszentrale mahnt Sanicare-Apotheke ab

Dienstag, 01. August 2006 | Internet Recht
Die Wettbewerbszentrale hat ein Marketing-Konzept der nach eigenen Angaben größten Versandapotheke Deutschlands, der Sanicare Apotheke, als wettbewerbswidrig beanstandet. Dieses Konzept sieht die Einschaltung von Krankenkassen zur Gewinnung neuer Kunden vor. Die Sanicare Apotheke bietet Krankenkassen derzeit so genannte Zuzahlung - Gutscheine zur Weiterverteilung an die Versicherten an. Diese können die Gutscheine dann mit der Einsendung ihrer Rezepte bei der Versandapotheke einlösen.

Laut Ankündigung von Sanicare wird die gesamte gesetzliche Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente mit dem Gutschein verrechnet. Die Vorteilsgewährung durch Apotheken beim Arzneimittelvertrieb unterliegt engen gesetzlichen Grenzen, die nach Auffassung der Wettbewerbszentrale vorliegend verletzt sind.

Internet-Wirtschaft fordert empfindlichere Strafen für Spammer

Freitag, 21. Juli 2006 | Internet Recht
Die von der deutschen Internet-Wirtschaft gegründete Sicherheitsinitiative «no abuse in internet» hat im Kampf gegen den unerwünschten E-Mail-Werbemüll Haftstrafen für Spammer und deren Auftraggeber gefordert. Zugleich übte sie Kritik an den von der Bundesregierung für das neue Telemediengesetz vorgesehenen Anti-Spam-Regelungen.

"Die Spam-Plage hat für den Otto-Normal-Verbraucher inzwischen Belästigungscharakter erreicht. Viele Nutzer wissen sich nicht mehr vor den lästigen Werbebotschaften zu schützen. Denn technische Gegenmaßnahmen wie Spam-Filter halten die Plage schon lange nicht mehr in Schach"
, zeichnet Dennis Grabowski, Geschäftsführer von naiin, ein aktuelles Lagebild.
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Rechtssicher verkaufen - LegalerShop.de

Montag, 19. Juni 2006 | Internet Recht
Das Rechts-Informationsportal legalershop.de der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer hat einen neuen Anstrich erhalten. Nach dem Relaunch geht jetzt die neue Version des B2C-Mustershops online. Die steigenden Zugriffszahlen und die Komplexität an Rechtsthemen haben die Umstellung auf ein skalierbares Content Management System erforderlich gemacht. Zudem wird legalershop.de um Assistenten ergänzt, die Besucher Schritt für Schritt durch ein Rechtsgebiet führen.

Mit legalershop.de stellt die Expertin für Internetrecht seit über einem Jahr kleinen und mittleren Unternehmen mit großem Erfolg einen Mustershop für rechtssicheres Verkaufen im Internet zur Verfügung. Das Konzept besteht in der anschaulichen Vermittlung von Internetrecht. Ein vollfunktionsfähiger Mustershop informiert Onlineshopbetreiber "am lebenden Objekt" darüber, wie sie ihren E-Shop rechtssicher gestalten. Leicht verständliche Rechtsinformationen mit allen wichtigen Urteilen und Gesetzen sowie Checklisten runden das Angebot ab.

Open Source Organisationen protestieren gegen den Patentwahn

Freitag, 19. Mai 2006 | Internet Recht
Das Nachrichtensender N24 berichtete Gestern (18.04.06), daß das US-Patent- und Markenamt das so genannte Ein Klick-Patent des Internet-Buchhändlers Amazon nochmals unter die Lupe nimmt. Der neuseeländische Filmemacher und Softwarepatent-Kritiker Peter Calveley hat eine erneute Überprüfung beantragt, seinem Antrag wurde nun stattgegeben. Das umstrittene Patent schützt eine von Amazon umgesetzte Methode, mit der angemeldete Kunden Waren in einem Online-Shop mit nur einem Mausklick erwerben können.

Gleichzeitig versucht Microsoft in den USA, ein Patent auf den Gebrauch von Smileys und anderen Emoticons zu erlangen. Patentantrag umfasst die Auswahl von Pixeln, um solche Emoticons zu erfinden, die Umsetzung in Code, um sie via Internet zu übertragen und die Anzeige des Smileys auf einem anderen Rechner nach der Übertragung.

DocMorris verliert Rechtsstreit um gesetzliche Rabatte

Samstag, 08. April 2006 | Internet Recht
Das Berliner Sozialgericht hat eine Klage der holländischen Internet-Apotheke DocMorris gegen den Berliner Pharma-Hersteller Schering abgewiesen. DocMorris hatte in den Jahren 2003 und 2004 Medikamente von Schering an deutsche Kassenpatienten abgegeben. Da diese Medikamente von deutschen Kassenärzten verordnet waren, konnte DocMorris die Bezahlung direkt von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland verlangen.

Seit dem 01.01.2003 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen generell einen Abschlag von jeweils 6 Prozent von den Arzneimittel-Rechnungen der Apotheken abziehen. Die Apotheken haben wiederum die Möglichkeit, sich diesen Abschlag von den Pharma-Herstellern erstatten zu lassen, so dass letztlich die Pharma-Hersteller diesen Abschlag tragen müssen.

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Online Recht und Sicherheitsfragen

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